Regelwerke
Was Regelwerke an KI-Protokollen verlangen, und was Logsiegel davon abdeckt
Logsiegel ist eine Beleg-Schicht für KI-Systeme und Agenten, kein Compliance-Produkt. Aber viele Regelwerke verlangen genau das, was ein manipulationserkennbares Handlungsprotokoll liefert: nachvollziehbare, unveränderte, vorzeigbare Aufzeichnungen. Diese Seiten ordnen das pro Regelwerk ein, mit Fundstellen, und sagen genauso deutlich, was Logsiegel nicht abdeckt.
Jede Seite hat dasselbe Format: für wen das Regelwerk gilt, was es wörtlich an Aufzeichnungen verlangt (mit Fundstelle), was Logsiegel heute dazu beiträgt, was in Arbeit ist, was Logsiegel nicht leistet, und wie Sie es konkret einsetzen. Keine Konformitäts-Versprechen. Ob ein Beleg für Ihre Prüfung ausreicht, entscheidet Ihre Prüfung.
EU AI Act
Automatische Ereignisprotokolle über die Lebensdauer eines Hochrisiko-Systems, Aufbewahrung bei Anbieter und Betreiber, Nachvollziehbarkeit für Aufsicht und Nachmarktbeobachtung.
Zur Seite →DSGVO
Rechenschaftspflicht, Integrität der Verarbeitung, Anfechtung automatisierter Entscheidungen, und der scheinbare Widerspruch zwischen Löschpflicht und unveränderlichem Protokoll.
Zur Seite →DORA
Erkennung anomaler Aktivitäten, Aufzeichnung aller IKT-Vorfälle, Protokollierung nach den technischen Regulierungsstandards, und Prüfrechte gegenüber IKT-Drittdienstleistern, die KI einsetzen.
Zur Seite →NIS2 / KRITIS
Risikomanagement-Maßnahmen mit Nachweispflicht, Meldung von Sicherheitsvorfällen in Stufen, Lieferketten-Sicherheit, und die Protokollierungsanforderungen des BSI für Betreiber kritischer Anlagen, etwa Krankenhäuser.
Zur Seite →ISO/IEC 27001
Protokolle erzeugen, schützen und aufbewahren, Beweismaterial so sichern, dass es vor Gericht Bestand haben kann, Aufzeichnungen vor Verfälschung schützen, Uhren synchronisieren.
Zur Seite →ISO/IEC 42001
Das erste Managementsystem eigens für KI: Ereignisprotokolle mindestens während der Nutzung, Betrieb und Überwachung, Umgang mit Vorfällen, Verantwortlichkeit gegenüber Betroffenen.
Zur Seite →GoBD
Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Protokollierung von Änderungen, Verfahrensdokumentation: die Grundsätze gelten auch, wenn nicht ein Mensch, sondern ein Agent Belege erfasst oder Buchungen vorbereitet.
Zur Seite →eIDAS
Keine Pflicht, sondern ein Angebot: eIDAS sagt, welche Beweiskraft qualifizierte Zeitstempel und qualifizierte elektronische Ledger haben. Logsiegel ist so gebaut, dass es dort andocken kann.
Zur Seite →Auf einen Blick
| Regelwerk | Anforderung | Logsiegel heute |
|---|---|---|
| EU AI Act | Automatische Protokollierung (Art. 12), Aufbewahrung mind. 6 Monate bei Anbieter (Art. 19) und Betreiber (Art. 26 Abs. 6) | Unveränderliches Ereignisprotokoll, nachweisbare Aufbewahrung, Einzelbelege, Dossier-Export |
| DSGVO | Rechenschaft (Art. 5 Abs. 2), Integrität (Art. 32), Löschung (Art. 17), Anfechtung automatisierter Entscheidungen (Art. 22) | Belege je Entscheidung, Löschung per Crypto-Shredding ohne Kettenbruch, keine Rohdaten im Protokoll |
| DORA | Erkennung (Art. 10), Vorfall-Aufzeichnung (Art. 17), Protokollierung mit Schutz vor Veränderung (RTS 2024/1774, Art. 12), Drittparteien-Prüfbarkeit (Art. 28 ff.) | Manipulationserkennbares Protokoll je KI-Aktion, Belege an Aufsicht und Auftraggeber, Vorfall-Rekonstruktion |
| NIS2 / KRITIS | Maßnahmen inkl. Vorfallbewältigung und Lieferkette (Art. 21), Meldung in 24 h / 72 h / 1 Monat (Art. 23), Protokollierung nach BSI-Grundschutz | Beweisbare Aufzeichnung des KI-Handelns für Vorfall-Berichte und Prüfungen, Belege an Lieferanten und Behörden |
| ISO/IEC 27001 | Protokollierung mit Schutz vor Manipulation (A.8.15), Beweismaterial (A.5.28), Schutz von Aufzeichnungen (A.5.33), Zeit (A.8.17) | Manipulationserkennbare Protokolle als ISMS-Nachweis, Belege als gesichertes Beweismaterial |
| ISO/IEC 42001 | Ereignisprotokolle des KI-Systems (A.6.2.8), Betrieb und Überwachung (A.6.2.6), Vorfälle (A.8.4) | Unveränderliches Ereignisprotokoll je KI-Aktion, Belege für Betroffene und Auditor |
| GoBD | Unveränderbarkeit (Rz. 58 ff.), Nachvollziehbarkeit (Rz. 30 ff.), Änderungsprotokoll, Verfahrensdokumentation (Rz. 151 ff.) | Beweisbares Protokoll, was der Agent wann mit welchem Beleg getan hat, neben dem Buchhaltungssystem |
| eIDAS | Rechtswirkung von Zeitstempeln (Art. 41), Vermutung der Reihenfolge und Unversehrtheit bei qualifizierten Ledgern (Art. 45k), Anforderungen (Art. 45l) | Signierte Prüfpunkte mit Zeitangabe des Betreibers; qualifizierte Verankerung geplant |
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