Logsiegel

Verordnung (EU) 2024/1689

Was der AI Act an Aufzeichnungen verlangt, und was Logsiegel davon abdeckt

Der AI Act ist das erste Regelwerk, das Protokollierung für KI-Systeme ausdrücklich vorschreibt. Er sagt, dass und wie lange aufgezeichnet werden muss, aber nicht, wie man hinterher beweist, dass die Aufzeichnung unverändert ist. Genau dort setzt Logsiegel an.

Für wen das gilt

Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen nach Anhang III (etwa Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung, Migration) und nach Anhang I (KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte). Die Anwendungsfristen für Hochrisiko-Systeme wurden 2026 im Rahmen des Digital Omnibus angepasst; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand. Wer heute einen Agenten in einem dieser Bereiche betreibt, baut die Protokollierung besser jetzt ein als kurz vor Fristablauf.

Was das Regelwerk an Aufzeichnungen verlangt

Die Pflichten verteilen sich auf drei Artikel, dazu kommt die menschliche Aufsicht, die nur mit Aufzeichnungen nachweisbar ist:

FundstelleAnforderung
Art. 12 Abs. 1Hochrisiko-KI-Systeme müssen technisch die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Protokolle) über ihre gesamte Lebensdauer ermöglichen.
Art. 12 Abs. 2Die Protokollierung muss die Rückverfolgbarkeit des Systembetriebs ermöglichen, soweit das für die Erkennung von Risikosituationen, die Nachmarktbeobachtung (Art. 72) und die Überwachung des Betriebs durch den Betreiber (Art. 26 Abs. 5) relevant ist.
Art. 12 Abs. 3Für biometrische Fernidentifizierung zusätzlich: mindestens Zeitraum jeder Verwendung, Referenzdatenbank, Eingabedaten mit Treffer und Identität der Personen, die das Ergebnis überprüft haben.
Art. 19Anbieter bewahren die automatisch erzeugten Protokolle, soweit unter ihrer Kontrolle, mindestens sechs Monate auf (länger, wenn Unions- oder nationales Recht das verlangt).
Art. 26 Abs. 6Betreiber bewahren die automatisch erzeugten Protokolle, soweit unter ihrer Kontrolle, ebenfalls mindestens sechs Monate auf.
Art. 14Menschliche Aufsicht: Personen müssen eingreifen, das System stoppen oder Ausgaben verwerfen können. Dass das geschehen ist, lässt sich nur mit einer Aufzeichnung des Eingriffs belegen.
Art. 26 Abs. 5Betreiber überwachen den Betrieb anhand der Betriebsanleitung und informieren Anbieter und Behörden bei Risiken oder schwerwiegenden Vorfällen; Grundlage dafür sind die Protokolle.

Was Logsiegel dazu beiträgt heute

Was in Arbeit ist geplant

Was Logsiegel nicht leistet

  • Einstufung. Ob Ihr System Hochrisiko ist, entscheidet Anhang I und III und Ihre Prüfung, nicht Logsiegel.
  • Technische Dokumentation und Qualitätsmanagement (Art. 11, Anhang IV, Art. 17) sind eigene Pflichten. Logsiegel liefert die Protokolle, auf die diese Dokumente verweisen können, nicht die Dokumente.
  • Vollständigkeit. Bewiesen wird, dass Aufgezeichnetes unverändert ist, nie, dass alles aufgezeichnet wurde. Das ist eine Integrationsfrage: Der Adapter muss an einer Stelle sitzen, die jede Aktion passieren muss (LiteLLM heute, MCP-Proxy in Arbeit).
  • Schutz gegen den Betreiber selbst. Wer den Signaturschlüssel hält, könnte das Protokoll neu schreiben und neu signieren. Das fällt genau dann auf, wenn jemand anderes einen früheren Prüfpunkt oder Beleg besitzt. Geben Sie Prüfpunkte deshalb aus der Hand; die Gegenzeichnung durch einen unabhängigen Zeugen ist die nächste Ausbaustufe.
  • Zeitangaben. Zeitstempel im Protokoll sind bis zur Gegenzeichnung durch einen Zeugen oder einen qualifizierten Zeitstempeldienst eine Behauptung des Betreibers.
  • Rechtliche Bewertung. Ob Ihr System unter das Regelwerk fällt, welche Pflichten konkret greifen und ob ein Beleg im Einzelfall genügt, entscheidet Ihre Rechts- oder Compliance-Prüfung, nicht dieses Werkzeug.

So setzen Sie es dafür ein

1. Installieren und ein Protokoll anlegen

Das SDK ist Python, Apache 2.0, ohne Server und ohne Konto. Der Ursprung (origin) benennt das System, dessen Handeln protokolliert wird.

pip install logsiegel
logsiegel init ./trail --origin "acme.example/support-agent"

2. Adapter an der Stelle einbinden, die jede Aktion passieren muss

Läuft Ihr KI-Verkehr über LiteLLM, wird jede Vervollständigung ein signierbarer inference-Eintrag, Fehler werden als anomaly aufgezeichnet. Menschliche Eingriffe protokollieren Sie ausdrücklich als eigenes Ereignis.

import litellm
from logsiegel.integrations.litellm_logger import LogsiegelLogger

litellm.callbacks = [LogsiegelLogger("/var/lib/logsiegel/prod", store_payload=True)]

3. Menschliche Eingriffe ausdrücklich protokollieren

Art. 14 verlangt, dass Menschen eingreifen können. Belegen Sie, dass sie es getan haben: jeder Stopp, jede Verwerfung, jede Korrektur wird ein eigenes Ereignis.

logsiegel log ./trail --event human_override \
  --attr actor="j.doe" --attr reason="Ausgabe verworfen, Kunde manuell beraten"

4. Prüfpunkte setzen und aus der Hand geben

Setzen Sie Prüfpunkte regelmäßig (etwa per Cron) und legen Sie sie außerhalb Ihrer Infrastruktur ab: beim Prüfer, beim Kunden, in einem fremden Repository. Erst ein Prüfpunkt, den Sie nicht mehr allein kontrollieren, macht das Protokoll gegen Sie selbst beweiskräftig.

logsiegel checkpoint ./trail
logsiegel verify ./trail

5. Bei einer Anfrage den Beleg aushändigen

Statt Datenbankauszügen liefern Sie einen einzelnen Beleg. Die Gegenseite prüft ihn im Browser unter logsiegel.com/verifier oder per Kommandozeile, beides offline.

logsiegel receipt ./trail --seq 1284 --out receipt.json
logsiegel verify-receipt receipt.json --pubkey logsiegel.pub

Weitere Regelwerke: DSGVO DORA NIS2 / KRITIS ISO/IEC 27001 ISO/IEC 42001 GoBD eIDAS Übersicht

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