Verordnung (EU) 910/2014, geändert durch Verordnung (EU) 2024/1183
Was eIDAS an Zeitstempeln und elektronischen Ledgern regelt, und wo Logsiegel heute steht
eIDAS verpflichtet niemanden, KI-Handeln zu protokollieren. Aber es regelt, welche Beweiskraft ein Protokoll vor Gericht bekommt, wenn es qualifiziert mit Zeit versehen oder als qualifizierter elektronischer Ledger geführt wird. Das ist die Messlatte, an der sich Logsiegel ausrichtet, und diese Seite sagt ehrlich, wie weit es heute ist.
Für wen das gilt
Jeder, der ein Protokoll als Beweismittel einsetzen will, in Streitfällen, gegenüber Aufsichtsbehörden oder in Vertragsbeziehungen. Besonders Betreiber, die für Prüfer über die lokale Beweisstufe hinausgehen wollen, und Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zeitstempel oder Ledger als Dienst anbieten.
Was das Regelwerk an Aufzeichnungen verlangt
Die relevanten Regelungen in der Fassung nach der Novelle 2024:
| Fundstelle | Anforderung |
|---|---|
| Art. 41 Abs. 1 | Einem elektronischen Zeitstempel darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er elektronisch ist oder nicht qualifiziert. |
| Art. 41 Abs. 2 | Für einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel gilt die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig sind und die Daten zu diesem Zeitpunkt unversehrt vorlagen. |
| Art. 42 | Anforderungen an qualifizierte Zeitstempel: Verknüpfung mit koordinierter Weltzeit, Ausstellung durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, Signatur oder Siegel. |
| Art. 45k Abs. 1 | Elektronische Ledger: Rechtswirkung und Zulässigkeit als Beweismittel dürfen nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil der Ledger elektronisch ist oder nicht qualifiziert. |
| Art. 45k Abs. 2 | Für Datensätze in einem qualifizierten elektronischen Ledger gilt die Vermutung der eindeutigen und richtigen chronologischen Reihenfolge und ihrer Unversehrtheit. |
| Art. 45l | Anforderungen an qualifizierte elektronische Ledger: Führung durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Nachweis der Herkunft der Datensätze, eindeutige chronologische Reihenfolge, und Aufzeichnung so, dass jede nachträgliche Änderung sofort erkennbar ist. |
| Art. 25 | Elektronische Signaturen: Rechtswirkung nicht allein wegen elektronischer Form absprechbar; qualifizierte Signatur ist der handschriftlichen gleichgestellt. |
Was Logsiegel dazu beiträgt heute
- Die Struktur eines Ledgers, ohne Blockchain. Ein Protokoll, das nur wächst, mit Hash-Verkettung, Merkle-Beweisen nach RFC 6962 und Ed25519-signierten Prüfpunkten. Das ist technisch genau die eindeutige, chronologische Reihenfolge mit Unversehrtheit, von der Art. 45l spricht (Herkunft, Reihenfolge, sofortige Erkennbarkeit von Änderungen), allerdings nicht qualifiziert: Es gibt keinen Vertrauensdiensteanbieter dahinter, und Zeitangaben stammen vom Betreiber.
- Zulässig als Beweismittel. Nach Art. 41 Abs. 1 und Art. 45k darf einem nicht qualifizierten Zeitstempel oder Ledger die Beweiseignung nicht allein deshalb abgesprochen werden. Welche Beweiskraft ein Gericht ihm beimisst, entscheidet die freie Beweiswürdigung; ein Sachverständiger kann die Prüfung mit dem quelloffenen Werkzeug nachvollziehen.
- Einzelbelege für Dritte.
logsiegel receipterzeugt für eine einzelne Aktion eine Datei aus Eintrag, Einschluss-Beweis und signiertem Prüfpunkt. Ein Prüfer, Kunde oder Gericht prüft sie offline gegen Ihren veröffentlichten Schlüssel, ohne Zugriff auf Ihre Systeme und ohne den Rest des Protokolls zu sehen. - Unveränderte Aufzeichnung, prüfbar. Jeder Eintrag ist per Hash mit dem vorigen verkettet; in Abständen wird eine Merkle-Wurzel gebildet und mit Ed25519 signiert (Prüfpunkt). Nachträgliche Änderung, Umsortierung oder Kürzung lässt
logsiegel verifyfehlschlagen.
Was in Arbeit ist geplant
- Qualifizierte Zeitstempel auf Prüfpunkten. Jeder Prüfpunkt wird zusätzlich von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter mit Zeit versehen. Dann gilt für den Prüfpunkt die Vermutung aus Art. 41 Abs. 2, und mit ihm für alles, was darunter liegt. Die Architektur ist dafür ausgelegt; die Anbindung ist eine geplante Ausbaustufe.
- Unabhängiger Zeuge, der Prüfpunkte gegenzeichnet und ihre Konsistenz prüft (C2SP-Format, mehrere Zeugen möglich).
- Prüfung gegen Art. 45l. Ob und wie Logsiegel-Protokolle als Bestandteil eines qualifizierten elektronischen Ledgers durch einen Vertrauensdiensteanbieter geführt werden können, ist ein Forschungsziel des Projekts, kein heutiges Merkmal.
Was Logsiegel nicht leistet
- Kein qualifizierter Vertrauensdienst. Logsiegel ist Software, kein Anbieter nach eIDAS. Weder Signaturen noch Zeitstempel noch das Protokoll sind heute qualifiziert.
- Die Vermutungen aus Art. 41 Abs. 2 und Art. 45k Abs. 2 gelten heute nicht für Logsiegel-Protokolle. Wer sie braucht, wartet auf die Zeitstempel-Anbindung oder bindet einen qualifizierten Dienst selbst ein.
- Zeitangaben. Zeitstempel im Protokoll sind bis zur Gegenzeichnung durch einen Zeugen oder einen qualifizierten Zeitstempeldienst eine Behauptung des Betreibers.
- Schutz gegen den Betreiber selbst. Wer den Signaturschlüssel hält, könnte das Protokoll neu schreiben und neu signieren. Das fällt genau dann auf, wenn jemand anderes einen früheren Prüfpunkt oder Beleg besitzt. Geben Sie Prüfpunkte deshalb aus der Hand; die Gegenzeichnung durch einen unabhängigen Zeugen ist die nächste Ausbaustufe.
- Rechtliche Bewertung. Ob Ihr System unter das Regelwerk fällt, welche Pflichten konkret greifen und ob ein Beleg im Einzelfall genügt, entscheidet Ihre Rechts- oder Compliance-Prüfung, nicht dieses Werkzeug.
So setzen Sie es dafür ein
1. Installieren und ein Protokoll anlegen
Das SDK ist Python, Apache 2.0, ohne Server und ohne Konto. Der Ursprung (origin) benennt das System, dessen Handeln protokolliert wird.
pip install logsiegel
logsiegel init ./trail --origin "acme.example/support-agent"
2. Prüfpunkte setzen und aus der Hand geben
Setzen Sie Prüfpunkte regelmäßig (etwa per Cron) und legen Sie sie außerhalb Ihrer Infrastruktur ab: beim Prüfer, beim Kunden, in einem fremden Repository. Erst ein Prüfpunkt, den Sie nicht mehr allein kontrollieren, macht das Protokoll gegen Sie selbst beweiskräftig.
logsiegel checkpoint ./trail
logsiegel verify ./trail
3. Prüfpunkte heute schon extern verankern
Bis zur qualifizierten Anbindung: Legen Sie signierte Prüfpunkte an Orten ab, die Sie nicht allein kontrollieren, etwa in einem fremden Repository, beim Kunden oder beim Prüfer. Jeder solche Ort ist ein Zeuge, dass das Protokoll zu diesem Zeitpunkt so aussah.
4. Bei einer Anfrage den Beleg aushändigen
Statt Datenbankauszügen liefern Sie einen einzelnen Beleg. Die Gegenseite prüft ihn im Browser unter logsiegel.com/verifier oder per Kommandozeile, beides offline.
logsiegel receipt ./trail --seq 1284 --out receipt.json
logsiegel verify-receipt receipt.json --pubkey logsiegel.pub
Weitere Regelwerke: EU AI Act DSGVO DORA NIS2 / KRITIS ISO/IEC 27001 ISO/IEC 42001 GoBD Übersicht
Rechtsstand September 2026. Diese Seite ist eine technische Einordnung durch das Projekt, keine Rechtsberatung und keine Konformitätsaussage. Fundstellen bitte am jeweils aktuellen Normtext prüfen. Korrekturen gern per GitHub-Issue.