Logsiegel

Verordnung (EU) 910/2014, geändert durch Verordnung (EU) 2024/1183

Was eIDAS an Zeitstempeln und elektronischen Ledgern regelt, und wo Logsiegel heute steht

eIDAS verpflichtet niemanden, KI-Handeln zu protokollieren. Aber es regelt, welche Beweiskraft ein Protokoll vor Gericht bekommt, wenn es qualifiziert mit Zeit versehen oder als qualifizierter elektronischer Ledger geführt wird. Das ist die Messlatte, an der sich Logsiegel ausrichtet, und diese Seite sagt ehrlich, wie weit es heute ist.

Für wen das gilt

Jeder, der ein Protokoll als Beweismittel einsetzen will, in Streitfällen, gegenüber Aufsichtsbehörden oder in Vertragsbeziehungen. Besonders Betreiber, die für Prüfer über die lokale Beweisstufe hinausgehen wollen, und Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zeitstempel oder Ledger als Dienst anbieten.

Was das Regelwerk an Aufzeichnungen verlangt

Die relevanten Regelungen in der Fassung nach der Novelle 2024:

FundstelleAnforderung
Art. 41 Abs. 1Einem elektronischen Zeitstempel darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er elektronisch ist oder nicht qualifiziert.
Art. 41 Abs. 2Für einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel gilt die Vermutung, dass Datum und Uhrzeit richtig sind und die Daten zu diesem Zeitpunkt unversehrt vorlagen.
Art. 42Anforderungen an qualifizierte Zeitstempel: Verknüpfung mit koordinierter Weltzeit, Ausstellung durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, Signatur oder Siegel.
Art. 45k Abs. 1Elektronische Ledger: Rechtswirkung und Zulässigkeit als Beweismittel dürfen nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil der Ledger elektronisch ist oder nicht qualifiziert.
Art. 45k Abs. 2Für Datensätze in einem qualifizierten elektronischen Ledger gilt die Vermutung der eindeutigen und richtigen chronologischen Reihenfolge und ihrer Unversehrtheit.
Art. 45lAnforderungen an qualifizierte elektronische Ledger: Führung durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Nachweis der Herkunft der Datensätze, eindeutige chronologische Reihenfolge, und Aufzeichnung so, dass jede nachträgliche Änderung sofort erkennbar ist.
Art. 25Elektronische Signaturen: Rechtswirkung nicht allein wegen elektronischer Form absprechbar; qualifizierte Signatur ist der handschriftlichen gleichgestellt.

Was Logsiegel dazu beiträgt heute

Was in Arbeit ist geplant

Was Logsiegel nicht leistet

  • Kein qualifizierter Vertrauensdienst. Logsiegel ist Software, kein Anbieter nach eIDAS. Weder Signaturen noch Zeitstempel noch das Protokoll sind heute qualifiziert.
  • Die Vermutungen aus Art. 41 Abs. 2 und Art. 45k Abs. 2 gelten heute nicht für Logsiegel-Protokolle. Wer sie braucht, wartet auf die Zeitstempel-Anbindung oder bindet einen qualifizierten Dienst selbst ein.
  • Zeitangaben. Zeitstempel im Protokoll sind bis zur Gegenzeichnung durch einen Zeugen oder einen qualifizierten Zeitstempeldienst eine Behauptung des Betreibers.
  • Schutz gegen den Betreiber selbst. Wer den Signaturschlüssel hält, könnte das Protokoll neu schreiben und neu signieren. Das fällt genau dann auf, wenn jemand anderes einen früheren Prüfpunkt oder Beleg besitzt. Geben Sie Prüfpunkte deshalb aus der Hand; die Gegenzeichnung durch einen unabhängigen Zeugen ist die nächste Ausbaustufe.
  • Rechtliche Bewertung. Ob Ihr System unter das Regelwerk fällt, welche Pflichten konkret greifen und ob ein Beleg im Einzelfall genügt, entscheidet Ihre Rechts- oder Compliance-Prüfung, nicht dieses Werkzeug.

So setzen Sie es dafür ein

1. Installieren und ein Protokoll anlegen

Das SDK ist Python, Apache 2.0, ohne Server und ohne Konto. Der Ursprung (origin) benennt das System, dessen Handeln protokolliert wird.

pip install logsiegel
logsiegel init ./trail --origin "acme.example/support-agent"

2. Prüfpunkte setzen und aus der Hand geben

Setzen Sie Prüfpunkte regelmäßig (etwa per Cron) und legen Sie sie außerhalb Ihrer Infrastruktur ab: beim Prüfer, beim Kunden, in einem fremden Repository. Erst ein Prüfpunkt, den Sie nicht mehr allein kontrollieren, macht das Protokoll gegen Sie selbst beweiskräftig.

logsiegel checkpoint ./trail
logsiegel verify ./trail

3. Prüfpunkte heute schon extern verankern

Bis zur qualifizierten Anbindung: Legen Sie signierte Prüfpunkte an Orten ab, die Sie nicht allein kontrollieren, etwa in einem fremden Repository, beim Kunden oder beim Prüfer. Jeder solche Ort ist ein Zeuge, dass das Protokoll zu diesem Zeitpunkt so aussah.

4. Bei einer Anfrage den Beleg aushändigen

Statt Datenbankauszügen liefern Sie einen einzelnen Beleg. Die Gegenseite prüft ihn im Browser unter logsiegel.com/verifier oder per Kommandozeile, beides offline.

logsiegel receipt ./trail --seq 1284 --out receipt.json
logsiegel verify-receipt receipt.json --pubkey logsiegel.pub

Weitere Regelwerke: EU AI Act DSGVO DORA NIS2 / KRITIS ISO/IEC 27001 ISO/IEC 42001 GoBD Übersicht

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